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Europäischer Wirtschaftsraum ArtikelDer Europäische Wirtschaftsraum (Abk. EWR) erweitert den Binnenmarkt der Europäischen Gemeinschaft auf die drei EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.
Zum EWR gehören derzeit die 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) - Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern - und die drei EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen. Die Schweiz nimmt, als einziger EFTA-Staat, am EWR nicht teil.
Im EWR wurden die Zölle zwischen den Mitgliedsstaaten abgeschafft und es gelten etwa 80 Prozent der Binnenmarktvorschriften der EU. Jedoch handelt es sich nicht um eine Zollunion mit gemeinsamem Zolltarif. Ferner sind, anders als innerhalb der EU, Verbrauchssteuern bei der Einfuhr zu bezahlen. Dennoch ist der EWR aufgrund der Anwendbarkeit einer Vielzahl von Harmonisierungsvorschriften mehr als eine einfache Freihandelszone.
Für die EWR-Länder, die nicht Mitglied der EU sind, erfolgt die Überwachung des EWR-Abkommens und der abgeleiteten Vorschriften durch die EFTA-Überwachungsbehörde und den Gerichtshof der EFTA . Für die EU-Mitgliedsstaaten sind die Europäische Kommission sowie der Europäische Gerichtshof zuständig.
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- 1992, 2.05: Unterzeichnung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) zwischen der EU und den EFTA-Staaten.
- 1994, 1.01: In-Kraft-Treten des EWR-Abkommens für Finnland, Island, Norwegen, Österreich, Schweden.
- 1994, 17. März: Anpassungsprotokoll zu dem EWR-Abkommen, da die Schweiz das EWR-Abkommen nicht ratifiziert hatte.
- 1995, 1.01: In-Kraft-Treten des EWR-Abkommens für Liechtenstein; Finnland, Österreich und Schweden werden Mitglied der EU.
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